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Expertenkolumne: Keine Steuererstattung für ausländische Briefkastenfirmen
Privatanleger müssen grundsätzlich auf Dividenden 25 Prozent Kapitalertragsteuer zahlen. Ausländische Kapitalgesellschaften können hingegen von der Kapitalertragsteuer entweder gänzlich freigestellt werden oder unterliegen nur einem Steuersatz von fünf bis 15 Prozent.
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