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Hamburg: Gericht kippt Gender-Kündigung – Bundesamt verliert im Streit um geschlechtsneutrale Sprache - Video - WELT
Die Kündigung einer Mitarbeiterin des Bundesamts für Seeschifffahrt, die sich geweigert hatte, in offiziellen Dokumenten zu gendern, war nicht rechtens. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamburg in einer Berufungsverhandlung.
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