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Verfassungsrecht, Grundrechte, Prinzipientheorie, Rückwirkungsverbot, Prüfungsrecht, Kindergeld, ne bis in idem
Publikationen zu den Grundrechten, praktischen Rechtsfällen und zur Rechtstheorie Juristen sind Schriftgelehrte und diese gelten wie jene, soweit es zwischen ihnen überhaupt einen Unterschied gibt, manchmal als penibel, als übertrieben genau in ihrer Wortwahl. „Spitzfindig“ und „wortklauberisch“ sind ganz ähnliche überzogene Attribute, die ihnen gelegentlich zugeschrieben werden. Falsche Bezeichnung schadet nicht…
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