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Wer zu einer Haftstrafe von bis zu 3 Jahren verurteilt wurde, muss die Strafe ab heute absitzen | VRT NWS: nachrichten
Ab dem 1. September werden kurze Haftstrafen bis zu drei Jahren vollstreckt und nicht länger mit dem Tragen einer elektronischen Fußfessel bestraft. Wegen der überbelegten Haftanstalten in Belgien, war diese Maßnahme immer wieder verschoben worden.
↗ https://www.vrt.be/vrtnws/de/2022/09/01/wer-zu-einer-haftstrafe-von-bis-zu-3-jahren-verurteilt-wurde-mu/