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Oberfinanzdirektion der Länder beschließt erneute Steuersenkung für Dienstfahrräder

Zum 1.1.2019 wurde die Versteuerung des geldwerten Vorteils von E-Autos und nachträglich auch Dienstfahrrädern auf 0,5% des UVPs gesenkt. Im neuen, zum 1.1.2020 in Kraft getretenen Jahressteuergesetz wird die Elektromobilität weiter gefördert. In diesem Rahmen wurde die Bemessungsgrundlage, nach ...

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