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E-Scooter zählen nach wie vor als Elektrogeräte: Gesetzesänderung zum 15.06. stuft sie als Verkehrsmittel ein
Fürth, 17.06.2019 – Eine Viertelmillion E-Scooter rollt bereits durch Deutschland, so die Schätzung des Bundesverbandes Elektrokleinstfahrzeuge. Bislang durften die zweirädrigen Elektrostehroller jedoch nur auf Privatgrundstücken genutzt werden. Seit 15.06.2019 sind sie in der Bundesrepublik ...
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