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BGH zu Zuwendungen bei gleichzeitigem Erbverzicht – Wille der Parteien entscheidend
Ist eine Zuwendung mit einem Erbverzicht verbunden, liegt nicht unbedingt eine Schenkung vor. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 7. Juli 2015 entschieden (X ZR 59/13). Diese Frage kann für den Widerruf einer Schenkung entscheidend sein.
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