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OLG Frankfurt: Aufklärungspflicht über anfänglichen negativen Marktwert auch als Nebenpflicht bestätigt
Mit Urteil vom 12.03.2015 (Az. 16 U 228/13) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt festgestellt, dass die Bank auch bei Swapgeschäften, die zu Absicherungszwecken abgeschlossen wurden, über einen sog. anfänglichen negativen Marktwert aufzuklären hat. Die Bank musste im konkreten Fall dem ...
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