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Betriebsprüfung: Zugriff auf Warenwirtschaftssysteme muss begründet werden

Niemand gibt freiwillig mehr Daten über sicher heraus, als er muss - gerade bei einer Betriebsprüfung ist eine solche Einstellung gesund und vor allem auch nicht verboten. Finanzbehörden sehen das oft anders und sind der Meinung, dass alles was vorhanden ist auch Gegenstand der Überprüfung sein ...

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