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Kanzlei TILP erstreitet Grundsatzurteil: Recht der Anleger auf Einsicht in BaFin-Akten
Kanzlei TILP erstreitet Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Recht von Anlegern auf Einsicht in BaFin-Akten nach dem Informationsfreiheitsgesetz trotz laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren (Fall HRE).
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