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Erbschaftssteuergesetz verfassungswidrig - Gesetzgeber muss nachbessern
Am 17. Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht Regelungen im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht für verfassungswidrig erklärt. In dem Urteil vom 17. Dezember 2014 (Az. 1BvL 21/12) ging es um die Verschonung vor der Erbschaftssteuer für Unternehmenserben.
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