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Vorsätzliche Falschberatung der Deutschen Bank: Swap-Schäden nicht verjährt

Mit aktuellem Urteil vom 03.06.2014 hat das Landgericht (LG) Ingolstadt festgestellt, dass die Deutsche Bank vor den Abschlüssen der Spread-Ladder-Swaps ihre Kunden nicht lediglich fahrlässig, sondern vorsätzlich falsch beraten hat. Deswegen sei nicht von einer Verjährung der ...

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