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BGH vereinfacht Ausstieg bei Geschlossenen Fonds
Mit Urteil vom 18.03.2014 (AZ.: II ZR 109/13) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Fondsanbieter sich dann nicht auf die Schutzwirkung der Musterwiderrufsbelehrung der BGB-InfoV verlassen kΓΆnnen, wenn sie diese einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterziehen. Auch wenn die Musterbelehrung ...
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