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Einspruch gegen Bußgeldbescheid zögert Punkteeintrag hinaus
Eine Eintragung in das Verkehrszentralregister in Flensburg erfolgt erst dann, wenn ein Bußgeldbescheid oder Strafbefehl rechtskräftig ist. Innerhalb von zwei Wochen kann aber gegen den Bußgeldbescheid oder den Strafbefehl Einspruch eingelegt werden.
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