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Zinsswaps – Schadensersatzansprüche auch bei einfach strukturierten Swaps
Bremen, 31. Januar 2014. „Darlehensnehmer, die mit Zinsswap-Verträgen Verluste erlitten haben, sollten ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen“, empfiehlt Dr. Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte. Dies gilt beispielsweise auch für einfach strukturierte Swaps auf der Basis des Euribor, ...
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