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awt Rechtsanwälte: Schadenersatzanspruch bei bunten Wänden
awt: Bei farbigen Wohnungswänden kann Vermieter Ersatz fordernMünchen – Januar 2014: Wird ein Mietobjekt in einem farblich ausgefallenen Zustand zurückgegeben, ist der Vermieter Schadenersatzberechtigt. awt Rechtsanwälte erläutert dazu ein BGH-Urteil.
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