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Rechtsprechung schützt Neutralität der Suchmaschinenbetreiber

Die Suchmaschine Google ist für rufschädigende und wahrheitswidrige Einträge in den Suchergebnissen nicht verantwortlich – und eine Pflicht, diese aus dem Index zu entfernen, besteht nicht. So urteilte jüngst das Landgericht Mönchengladbach. Betroffene sollten sich mit professionellem Online ...

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