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Auer Witte Thiel: Geruchsbelästigung durch Zigarettenrauch rechtfertigt Kündigung
München – September 2013: "Jeder hat das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung, soweit er dadurch keine Rechte anderer verletzt", zitiert Auer Witte Thiel den 2. Artikel des Grundgesetztes. Dem müssen sich auch Raucher beugen, wie das Amtsgericht Düsseldorf jüngst in einem Urteil ...
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