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Auer Witte Thiel: Bei Gebäudesanierung gelten Richtlinien zum Zeitpunkt der Errichtung
München – August 2013: Der Bundesgerichtshof befasste sich jüngst mit der Frage, ob eine unzeitgemäße Tritt- und Schallschutzdämmung einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel darstellt. Über das Urteil und den konkreten Fall berichtet Auer Witte Thiel.
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