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Bundesrat will eigenständigen Leistungsbereich für den Rettungsdienst
Berlin: (hib/SUK) Der Bundesrat will den Rettungsdienst als eigenständigen Leistungsbereich im Fünften Buch Sozialgesetzbuch ausweisen. Die Länderkammer hat dazu einen Gesetzentwurf (17/13969) vorgelegt.
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