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BGH erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam
„Das sind positive Urteile für viele geschädigte Anleger“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteilen vom 8. Mai zwei Ausschlussklauseln in vielen Rechtsschutzversicherungen für unwirksam erklärt.
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