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BGH entscheidet: Zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung unwirksam
Rechtsschutzversicherer können sich nicht mehr auf die „Effektenklausel“ oder die „Prospekthaftungsklausel“ zurückziehen, wenn sie die Prozesskosten für ihre Versicherten nicht übernehmen wollen. Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs erklärte diese Ausschlussklauseln mit Urteilen ...
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