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Neues Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) - Rechtsanwalt Heumann sieht § 6 kritisch
Die Änderungen zum Unterhaltsvorschussgesetz treten zum 1. Juli 2013 in Kraft. § 6 gibt Unterhaltskassen die Möglichkeit, auch ohne konkrete Verdachtsmomente über das Finanzamt z.B. auf Kontodaten zurückgreifen zu können.
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