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LG Frankfurt: Eltern müssen angeordneten Umgang ermöglichen
Seit 2009 die Vollstreckung von Umgangsbeschlüssen vom Gesetzgeber novelliert wurde, muss in jedem Umgangsbeschluss stehen, dass das Gericht im Falle einer Zuwiderhandlung Ordnungsgeld und – bei Nichtbeitreibbarkeit ersatzweise oder wenn die Beitreibbarkeit von Ordnungsgeld von Anfang an ...
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