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EU-Holzhandelsverordnung verbietet Holz aus illegalem Einschlag

Die neue EU-Holzhandelsverordnung ist am 3. März 2013 in Kraft getreten. Sie verbietet die Vermarktung von Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag. Daraus ergeben sich für Unternehmer und Holzhändler neue Verpflichtungen.

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