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BGH entscheidet: Ausschüttungen von Dr. Peters-Schiffsfonds müssen nicht zurückgezahlt werden
Anleger von Dr. Peters-Schiffsfonds können aufatmen. Der Bundesgerichtshof hat am 12. März 2013 entschieden, dass die Anleger von zwei Dr. Peters Schiffsfonds Ausschüttungen nicht an die Fondsgesellschaften zurückzahlen müssen. Der zuständige II. Zivilsenat sah in den Gesellschaftsverträgen ...
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