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BGH: Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds

In seinem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass Erstattungsbeiträge im Rahmen der Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds im Jahr des Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen sind, soweit sie Werbungskosten ersetzen.

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