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Für Fahrräder gibt es kein spezielles Parkverbot

Die Straßenverkehrsordnung sieht kein spezielles Parkverbot für Fahrräder vor. Grundsätzlich dürfen Fahrräder also überall abgestellt werden, z.B. auch auf Gehwegen. Das gilt aber nur dann, wenn dadurch keine Fußgänger behindert, Hauseingänge oder wichtige Zufahrten versperrt werden.

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