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Bundesverfassungsgericht stärkt Adoptionsrechte gleichgeschlechtlicher Paare
Das Bundesverfassungsrecht hat am 19. Februar 2013 die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare gestärkt. Die Karlsruher Richter entschieden, dass Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, die bereits von ihrem Partner bzw. ihrer Partnerin angenommenen Kinder adoptieren dürfen. ...
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