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WGF AG: Forderung zur Insolvenztabelle anmelden
Nach der Insolvenz der WGF AG ist es für die Anleger das wichtigste, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Erst durch die Anmeldung stehen den Anlegern die Rechte eines Gläubigers zu. „Dabei sind aber Form und Frist zu beachten“, erklärt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für ...
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