🌐 trendkraft.io
Auer Witte Thiel informiert: Vermieter können bei Zahlungsrückständen durch Nichtzahlung der Betriebskostenerhöhung ihre Rechte effektiver durchsetzen.
Auer Witte Thiel begrüßt Urteil des BGH: Ab sofort können Vermieter bei Nichtzahlung erhöhter Betriebskosten fristlos kündigenMünchen – August 2012: Mit seinem Urteil vom 18. Juli 2012 beschreitet der Bundesgerichtshof neue Wege im Mietrecht. Vermieter bekommen dadurch ein wirksames ...
↗ https://trendkraft.io/recht/auer-witte-thiel-informiert-vermieter-koennen-bei-zahlungsrueckstaenden-durch-nichtzahlung-der-betriebskostenerhoehung-ihre-rechte-effektiver-durchsetzen-17724