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PROKON Genussrechte: Gericht verbietet Werbung mit „sicheren und flexiblen“ Genussrechten
Die PROKON Unternehmensgruppe darf die von ihr herausgegebenen Genussrechte nicht mehr als sichere und flexible Kapitalanlagen bewerben, da es sich nach Auffassung des Oberlandesgerichts Schleswig um irreführende Werbung handelt.
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