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Lehrjahre sind (keine) Herrenjahre - Arbeitsrecht schützt Auszubildende
„Lehrjahre sind keine Herrenjahre“, sagt ein altes Sprichwort. „Rein rechtlich stimmt das nicht mehr so ganz“, erklären die Experten für Arbeitsrecht der Kanzlei Himmelbach & Sauer in Lahr. Denn: Zum Schutz der Auszubildenden hat sich in den vergangenen Jahrzehnten einiges verändert.
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