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BGH entscheidet, dass einige Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen bei Lebensversicherungsverträgen unwirksam sind. CLLB Rechtsanwälte prüfen Ansprüche
München, 26.07.2012. Wie der Tagespresse zu entnehmen ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem von der Verbraucherzentrale Hamburg geführten Verfahren einige Klauseln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen als intransparent und unwirksam erachtet. Betroffen sind insbesondere die ...
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