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Überhöhte Versicherungsprämien jetzt zurückfordern - Kanzlei Steinbock & Partner aus Würzburg informiert

Den Versicherern drohen Millionenrückzahlungen: Verbraucher, die für ihre monatlichen oder vierteljährlichen Prämienzahlungen überhöhte Zinszuschläge gezahlt haben, können diese laut BGH zurückfordern – wenn der effektive Jahreszins in den AGB nicht angegeben war. Die schwerpunktmäßig ...

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