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Urteil gegen Kino.to-Gründer: Was haben ehemalige Nutzer zu befürchten

Am 13. Juni 2012 hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig den Gründer der illegalen Internet-Streaming-Plattform "kino.to" zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der geständige Dirk B. muss damit wohl tatsächlich in Haft. Viele ehemalige Nutzer der ...

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