🌐 trendkraft.io
Urteil gegen Kino.to-Gründer: Was haben ehemalige Nutzer zu befürchten
Am 13. Juni 2012 hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig den Gründer der illegalen Internet-Streaming-Plattform "kino.to" zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der geständige Dirk B. muss damit wohl tatsächlich in Haft. Viele ehemalige Nutzer der ...
↗ https://trendkraft.io/recht/urteil-gegen-kinoto-gruender-was-haben-ehemalige-nutzer-zu-befuerchten-16414