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Keine Mietminderung trotz Wohnflächenabweichung von mehr als 20 Prozent
Keine Mietminderung, wenn die Größe einer Wohnung im Vertrag ausdrücklich als nicht verbindlich beschrieben wird. Obwohl die Wohnung um mehr als 20 Prozent kleiner ist, als im Mietvertrag vereinbart, durfte der Mieter in diesem Fall nicht mindern, so vor wenigen Tagen der Bundesgerichtshof (BGH) ...
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