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Mietminderung bei Flächenabweichnung: Auch bei „Ca.“-Angaben im Mietvertrag kann der Mieter die Miete mindern
Im Mietvertrag über eine Mietwohnung war deren Fläche mit „ca. 100 m²“ angegeben. Nachdem der Mieter Ende 2007 ausgezogen war, verlangte er von seinem Vermieter die teilweise Rückzahlung der Miete für die Mietzeit 2002 bis 2007. Dies begründete er damit, dass die tatsächliche Wohnfläche ...
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