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Thorsten Hausmann Geschäftsführer und Pressesprecher
BGH kippt die bisherige übliche Abrechnungsform der Instandhaltungspauschale! Auf ein sehr wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofes vom 4. Dezember 2009 zur Instandhaltungsriicklage möchte ich heute hinweisen:
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