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Rückgabe- und Widerrufsrecht nicht vermischen

Mannheim, 26. Februar 2010. Online-Händler sollten dringend darauf achten, dass sie die Belehrung ihrer Kunden über das Rückgabe- und Widerrufsrecht nicht miteinander vermischen. Darauf weist iclear (www.iclear.de), das treuhänderische Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, hin.

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