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Whatsapp im Büro? Wann ein Arbeitgeber den Einsatz von Messengern im Alleingang verbieten kann | t3n

Ein Personalrat soll die Interessen von Angestellten vertreten. Doch nicht immer muss er einbezogen werden. Etwa wenn es um das Nutzungsverbot von Messengern in Diensträumen geht, zeigt ein Urteil. Whatsapp, Signal, Telegram und noch viele mehr – wer mit anderen schreiben möchte, dem steht eine große Auswahl an Messengerdiensten zur Verfügung. Doch, wenn der Arbeitgeber […]

https://t3n.de/news/whatsapp-buero-messenger-arbeitgeber-verbot-1723374/
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