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BGH schützt Anonymität im Netz: Bewertungsportale müssen keine Auskünfte über ihre Nutzer erteilen | t3n
In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es für Bewertungsportale keine zivilrechtliche Pflicht zur Herausgabe von Nutzerdaten gibt. Damit schützt das Gericht die Identität der anonymen Nutzer dieser Portale. Wer hat schlecht über mich geredet? Bundesgerichtshof befasst sich mit Bewertungsportalen Der Bundesgerichtshof musste sich mit der Frage beschäftigen, ob ein Bewertungsportal die Identität eines […]
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