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Illegaler Upload: Eltern müssen Kind verraten – oder selber zahlen | t3n
Eine Familie, drei volljährige Kinder. Eines von ihnen lädt Musik in eine Tauschbörse hoch. Müssen die Eltern den Namen verraten? Nicht unbedingt, sagt der BGH. Damit stehen sie aber selbst als Täter da. Wenn Eltern ihre volljährigen Kinder bei Urheberrechts-Verletzungen im Internet decken, können sie selbst dafür belangt werden. Eltern ist es grundsätzlich zumutbar, Kinder […]
↗ https://t3n.de/news/bgh-eltern-kinder-filesharing-urteil-810928/