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Arbeitgeber bewerten: Wo verläuft die Grenze?

Das Grundgesetz schützt Arbeitnehmer auch dann, wenn sie den Arbeitgeber negativ bewerten. Wer seinen Vorgesetzten jedoch als „Arsch“ bezeichnet, hat die Grenze zulässiger Kritik überschritten. Und dann geht es plötzlich ganz schnell: Chef und Mitarbeiter haben sich verkracht, die Enttäuschung sitzt tief und es kommt zur Kündigung. Nicht selten wird dann auch nachgetreten. Vor allem […]

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