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BGH: Deutscher Wetterdienst darf nur Unwetterwarnungen kostenlos anbieten | t3n
In einem Rechtsstreit um eine Wetter-App hat der Bundesgerichtshof heute sein Urteil gesprochen. Der Deutsche Wetterdienst darf nur Unwetterwarnungen kostenlos und werbefrei anbieten. Der steuerfinanzierte Deutsche Wetterdienst (DWD) muss seine ursprΓΌnglich kostenlosen und werbefreien Dienste wie den Regenradar, die Blitzortung und US-Messwerte weiterhin kostenpflichtig bzw. werbefinanziert anbieten. Lediglich Unwetterwarnungen dΓΌrfen fΓΌr Nutzerinnen und Nutzer kostenfrei [β¦]
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