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OLG München: Facebooks Klarnamenzwang ist rechtmäßig | t3n
Wer nicht seinen echten Namen bei Facebook verwendet, riskiert von der Plattform gesperrt zu werden. Völlig zu Recht, entschied jetzt das Oberlandesgericht in München. Facebook darf die Nutzung von Pseudonymen verbieten. Das Oberlandesgericht München entschied am Dienstag in zwei Fällen zugunsten des sozialen Netzwerks und befand die sogenannte Klarnamenpflicht für rechtens. Facebook habe „angesichts eines […]
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