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Schweizer Bundesgericht: Threema muss Nutzende nicht identifizieren können | t3n

Der Messenger-Dienst Threema muss keine Daten von Nutzerinnen und Nutzern speichern, um sie gegebenenfalls an Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Das hat das Schweizer Bundesgericht entschieden. Viele Menschen bevorzugen den Schweizer Messenger-Dienst Threema, weil er als besonders sicher gilt. Nachrichten, Telefonate und Videocalls sind hier grundsätzlich Ende-zu-Ende-verschlüsselt und man muss für die Nutzung nicht einmal eine Telefonnummer […]

https://t3n.de/news/threema-verschluesselung-sicher-1380257/
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