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Homeoffice-Urteil: Firma darf Rückkehr an den Arbeitsplatz anordnen | t3n
Ein Münchner Gericht hält es für gerechtfertigt, dass Angestellte zurück an den Arbeitsplatz beordert werden dürfen, obwohl die Pandemie noch nicht vorbei ist. Das gilt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Recht auf immerwährendes Homeoffice gibt es nicht. Das hat das Landesarbeitsgericht München entschieden. Im konkreten Fall ging es um einen Grafiker, der seit Dezember […]
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