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Klarnamenpflicht kommt nicht: Kein Freibrief für Pöbler und Hetzer | t3n
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Facebook muss hinnehmen, dass langjährig angemeldete Nutzer auf der Plattform Pseudonyme verwenden. Klarheit und Rechtssicherheit bringt das Urteil allerdings nicht. Facebook-Nutzer müssen nicht unter ihrem eigenen Namen schreiben, das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag letztinstanzlich entschieden. Die Forderung Facebooks nach der Verwendung des Klarnamens sei unwirksam, so der dritte Zivilsenat am […]
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