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BGH entscheidet: So harsch darfst du auf Ebay bewerten | t3n

Wer nach einem Geschäft über die Internetplattform Ebay verärgert ist, kann seine Kritik – rechtlich abgesichert – auch mit harschen Worten und überzogen formulieren. Diese darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch nur keine Schmähkritik sein, also nicht rein der Herabwürdigung des Verkäufers dienen. Werturteile seien durch die Meinungsfreiheit im Grundgesetz geschützt, entschied […]

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